Seit dem 1. Januar 2001 wird in der Schweiz die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Die LSVA gilt derzeit für LKWs ab 3,5 Tonnen und bemisst sich nach der Anzahl zurückgelegter Kilometer, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und den Emissionen. Mit der LSVA soll das Wachstum des Strassenschwerverkehrs begrenzt werden, die Verlagerung auf die Schiene gefördert und die Umwelt entlastet werden.
Die jährlichen Einnahmen durch die LSVA betragen rund 1.6 Mia. Franken. Maximal zwei Drittel davon fliessen in den Bahninfrastrukturfonds, der jährlich mit rund 4.5 Mia. Franken alimentiert wird.

Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Mit der nun angestrebten Weiterentwicklung der LSVA soll die Deckung der externen Kosten (Lärm, Luftverschmutzung, Stau, Unfälle) des Schwerverkehrs erhöht und damit auch die Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds sichergestellt werden. Mit der Anpassung der Abgabekategorien und der Abgabepflicht für E-LKWs wird die Entwicklung von Lastwagen mit weniger gesundheits- und umweltschädlichen Luftschadstoffemissionen weiter gefördert.
BLS Cargo begrüsst die Vorlage in der Stellungnahme und fordert punktuelle Anpassungen, etwa mit der Forderung nach einer Abgabepflicht für Lieferwagen / Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen und einer automatischen Teuerungsanpassung der LSVA-Tarife.